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   BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03   

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https://dejure.org/2004,669
BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unnötige Zeugnisse müssen nicht vorgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis des Bieters im Fall der Hinderung des Angebots eines wirtschaftlicheren Konkurrenzproduktes; Unvollständigkeit des Angebots im Fall der Nichtvorlage für den Auftrag unbedeutender Prüfzeugnisse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Leitfabrikaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zwingender Ausschluss wegen Fehlens offensichtlich unbedeutender Prüfzeugnisse! (IBR 2004, 712)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Das grundsätzliche Verbot, Leitfabrikate vorzugeben, ist ernst zu nehmen! (IBR 2005, 44)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 610 (Ls.)
  • BayObLGZ 2004, 246
  • IBR 2004, 712
  • VergabeR 2005, 130
  • ZfBR 2004, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Für eine Ausnahme müssen technische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion 15. Aufl. VOB § 9 VOB/A Rn. 82), so wenn anderenfalls der Aufwand in Bezug auf Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten nicht mehr in einem vertretbaren Rahmen bleibt oder Schnittstellenrisiken bestehen (OLG Saarbrücken IBR 2004, 89; OLG Frankfurt IBR 2004, 90).

    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003, Az. WVErg 15/02 und 16/02; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003, VK 7/03; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003, Az. 1 Verg 2/03; BayObLG Beschluss vom 28.5.2003; AZ. Verg 6/03 für einen üblicherweise erst nach Auftragserteilung vorzulegenden Bauzeitenplan), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.

  • BayObLG, 22.07.2004 - Verg 15/04

    Rechtsfolgen bei Zweifeln über die Vollständigkeit des Angebots -

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Verg 15/04).
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 12a Abs. 2 GKG auf 5 % der Bruttoangebotssumme (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372) festgesetzt; dies sind 5 % von 400.629,80 , also 20.031,49 .
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    (4) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.2.2003 (VergabeR 2003, 313/317).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Im übrigen genügt es, wenn für den antragstellenden Bieter durch die Vergabeverstöße die Aussicht auf den Zuschlag verschlechtert worden sein kann (BVerfG vom 29.7.2004; AZ. 2 BvR 2248/03).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 11 Verg 9/03

    Vergabeverfahren: Ausnahmsweise Vorgabe eines bestimmten Produkts oder

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Für eine Ausnahme müssen technische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion 15. Aufl. VOB § 9 VOB/A Rn. 82), so wenn anderenfalls der Aufwand in Bezug auf Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten nicht mehr in einem vertretbaren Rahmen bleibt oder Schnittstellenrisiken bestehen (OLG Saarbrücken IBR 2004, 89; OLG Frankfurt IBR 2004, 90).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Während die VK Bund (IBR 2003, 45) einen Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht mehr als unverzüglich ansieht, und das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.9.2003 = VergabeR 2003, 709) grundsätzlich die Erhebung einer Rüge in einer Frist von ein bis drei Tagen fordert und eine Rügefrist von zwei Wochen, die teilweise als Obergrenze genannt wird (vgl. Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 63 m.w.N.), nur dann billigt, wenn eine verständliche Abfassung einer Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert, verlangt der EuGH grundsätzlich, dass dem Bieter ein effektiver Rechtsschutz zur Seite stehen muss, der weder übermäßig erschwert noch unmöglich gemacht werden darf (VergabeR 2003, 305 ff.), so dass im Einzelfall sogar von der Anwendung von Präklusionsvorschriften abgesehen werden kann.
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Während die VK Bund (IBR 2003, 45) einen Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht mehr als unverzüglich ansieht, und das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.9.2003 = VergabeR 2003, 709) grundsätzlich die Erhebung einer Rüge in einer Frist von ein bis drei Tagen fordert und eine Rügefrist von zwei Wochen, die teilweise als Obergrenze genannt wird (vgl. Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 63 m.w.N.), nur dann billigt, wenn eine verständliche Abfassung einer Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert, verlangt der EuGH grundsätzlich, dass dem Bieter ein effektiver Rechtsschutz zur Seite stehen muss, der weder übermäßig erschwert noch unmöglich gemacht werden darf (VergabeR 2003, 305 ff.), so dass im Einzelfall sogar von der Anwendung von Präklusionsvorschriften abgesehen werden kann.
  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Hierzu gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß ergibt, und zum anderen die zumindest laienhafte Wertung als Rechtsverstoß (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 415; OLG Koblenz VergabeR 2003, 719; Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 59), wobei Vermutungen sowie grob fahrlässige Unkenntnis und auch Zweifel an der rechtlichen Lage nicht ausreichen (OLG Düsseldorf WuW 2004, aaO).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003, Az. WVErg 15/02 und 16/02; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003, VK 7/03; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003, Az. 1 Verg 2/03; BayObLG Beschluss vom 28.5.2003; AZ. Verg 6/03 für einen üblicherweise erst nach Auftragserteilung vorzulegenden Bauzeitenplan), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
  • BayObLG, 09.03.2004 - Verg 20/03

    Nachweis der Eignung eines Bieters in Vergabesachen

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - Verg 48/03

    Spekulatives Zurückhalten einer Rüge; Anforderungen an die Auswahl der

  • VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03

    Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - Verg 2/01

    Vergaberecht - Rügeerfordernis bei Fehlern in Leistungsbeschreibung

  • VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02

    Aus- und Neubau von Bahnsteigen sowie Zugangsrampe

  • VK Nordbayern, 01.09.2003 - 320.VK-3194-29/03

    Ausschreibung eines Leitfabrikats

  • VK Südbayern, 17.12.2003 - 58-11/03

    Ausschluss eines Angebots vom Vergabeverfahren auf Grund der Nichtvorlage der in

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Der Angebotsinhalt wie auch der Bieterwettbewerb werden dadurch nicht nachträglich verändert (vgl. BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, Verg 26/03, VergabeR 2005, 130).

    Ansonsten geriete die Angebotsprüfung zu einem "überspitzten Formalismus, der dem Wettbewerb nicht dienlich" ist (BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O.).

    Dies ist auch der Fall, wenn fehlende Teile der Erklärung für die Wertung der Angebote ohne maßgebliche Bedeutung bleiben (BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O.).

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Der Bieter ist auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikates zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten (BayObLG vom 15.9.2004 ­ Verg 26/03).

    Für die Prüfung der Zulässigkeit ist sein Vortrag, ein Verstoß gegen die Produktneutralität der Ausschreibung liege vor, als wahr zu unterstellen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 9.7.2003 ­ Verg 26/03); sonst würden die Prüfung von Begründetheit und Zulässigkeit unzutreffend miteinander vermischt.

  • VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05

    Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Verg 20/03; OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01).

    aa) Entgegen der Auffassung der ASt ist als Maßstab für Rügen gegen behauptete Rechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen nicht § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB sondern Satz 1 anzulegen (so ausdrücklich OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04, IBR 2005, 115; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03, IBR 2004, 221; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001, Verg 2/01, IBR 2002, 97; im Ergebnis ebenso VK BR Münster, Beschluss vom 18.01.2005, VK 32/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.10.2004, VK2 86/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004, 203 - VgK - 44 / 2004; Beschluss vom 21.09.2004, 203 - VgK - 42 / 2004; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04; Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004, VK1 60/04; Beschluss vom 24.04.2004, VK1 135/04; Beschluss vom 21.01.2004, VK1 133/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2004, 360 - 4002 .

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 026/03; Beschluss vom 09.03.2004, Verg 20/03; OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01).

    Zwar hat das BayObLG (Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03) Überlegungen dahingehend angestellt, dass wenn Vergabeverstöße, die sich bereits aus der Bekanntmachung ergeben, noch rechtzeitig bis zur Abgabefrist gerügt werden können, dies wohl erst recht für gleich gelagerte Verstöße gelten müsste, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt aus den übersandten Verdingungsunterlagen ergeben.

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